natur­gemäß dämmen
Wald­klima zuhause erleben mit Holzfaserdämmung

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Wald­klima zuhause erleben mit Holzfaserdämmung

 Förder­mög­lich­keiten Deutsch­land – Öster­reich – Luxemburg

Ener­ge­ti­sche Sanie­rungen werden in Deutsch­land, Öster­reich und Luxem­burg finan­ziell unter­stützt. Für Kom­plett­sa­nie­rungen oder Ein­zel­maß­nahmen (z.B. Däm­mung) erhalten Bau­herren Kre­dite mit Til­gungs­zu­schüssen oder För­der­gelder. Infor­mieren Sie sich jetzt über Ihre Möglichkeiten!

För­de­rung Deutschland

Ener­ge­tisch sanieren und För­de­rung nutzen

Wer sein Gebäude ener­ge­tisch saniert, kann für Dämm­maß­nahmen und moderne Heiz­technik staat­liche För­de­rungen nutzen. Wichtig ist dabei die Unter­schei­dung zwi­schen den gesetz­li­chen Min­dest­an­for­de­rungen und den höheren Anfor­de­rungen für eine Förderung.

U-Werte und För­der­mög­lich­keiten 2026

Für Neubau, Sanie­rung, Denkmal und För­de­rung – Außen­wand und Innen­däm­mung im Überblick

Die gesetz­li­chen Anfor­de­rungen unter­scheiden sich je nach Gebäude, Bau­teil und Art der Sanie­rungs­maß­nahme. Für För­der­pro­gramme können zusätz­liche oder höhere tech­ni­sche Anfor­de­rungen gelten.

Vor­teile Natur­dämm­stoff
bei begrenzter Dämmdicke

  • Ist bei einer Sanie­rung die Dämm­dicke aus tech­ni­schen Gründen begrenzt, kann die höchst­mög­liche Dämm­dicke aus­rei­chend sein.
  • Bei Dämm­stoffen aus nach­wach­senden Roh­stoffen darf dabei ein Bemes­sungs­wert der Wär­me­leit­fä­hig­keit λ = 0,045 W/(mK) zugrunde gelegt werden.
  • Das kann ins­be­son­dere bei Sanie­rungen mit begrenzten kon­struk­tiven Mög­lich­keiten rele­vant sein.

För­de­rung der Dämmung

  • Grund­för­de­rung für Ein­zel­maß­nahmen an der Gebäu­de­hülle: 15 % der för­der­fä­higen Kosten
  • Mit einem indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) kann ein zusätz­li­cher iSFP-Bonus von 5 % mög­lich sein. Seit 21.07.2026 gelten hierfür erhöhte Anforderungen.
  • Die Kom­bi­na­tion aus Grund­för­de­rung und iSFP-Bonus kann bis zu 20 % För­de­rung ermöglichen.
  • För­der­höchst­grenze: 30.000 € pro Wohn­ein­heit (Stand 08/2026).

UdiSUN – Däm­mung und Hei­zung gemeinsam denken

  • Wär­me­be­darf durch eine geeig­nete Udi-Däm­mung redu­zieren und die benö­tigte Wärme anschlie­ßend effi­zient und bedarfs­ge­recht in den Raum bringen.
  • Gerade im Bestand: Erst den tat­säch­li­chen Heiz­wär­me­be­darf durch die Gebäu­de­hülle senken, dann die pas­sende Heiz­lö­sung wählen.
  • Däm­mung und Heiz­technik werden bei der För­de­rung jedoch getrennt geför­dert. Zuläs­sig­keit heißt nicht auto­ma­tisch Förderfähigkeit.

Wichtig vor Beginn der Maßnahme

  • För­der­be­din­gungen, För­der­status und tech­ni­sche Anfor­de­rungen können sich ändern.
  • Vor Beauf­tra­gung und Beginn der Maß­nahme klären, wel­ches För­der­pro­gramm genutzt werden soll und wel­ches Anfor­de­rungs­ni­veau gilt.
  • Udi­DÄMM­SYS­TEME unter­stützt bei der Aus­wahl und tech­ni­schen Beur­tei­lung des geeig­neten Dämmsystems.
  • Die För­der­be­ra­tung und Antrag­stel­lung sollte durch einen Ener­gie­ef­fi­zienz-Experten erfolgen.

För­de­rung von Dämmmaßnahmen

  • Im Rahmen der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude können ener­ge­ti­sche Maß­nahmen an der Gebäu­de­hülle geför­dert werden.
  • Die Grund­för­de­rung für ent­spre­chende Ein­zel­maß­nahmen beträgt aktuell 15 % der för­der­fä­higen Kosten. Unter bestimmten Vor­aus­set­zungen kann ein zusätz­li­cher Bonus über einen indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan mög­lich sein.
  • Für eine För­de­rung gelten eigene tech­ni­sche Min­dest­an­for­de­rungen. Des­halb sollte bereits vor Beauf­tra­gung und Beginn der Maß­nahme geprüft werden, welche För­der­be­din­gungen für das kon­krete Gebäude gelten.

Innen­däm­mung, Fach­werk und Denkmal

  • Gerade bei Bestands­ge­bäuden, Fach­werk oder denk­mal­ge­schützten Fas­saden kann eine Innen­däm­mung eine Mög­lich­keit sein, den Wär­me­schutz zu ver­bes­sern, ohne die äußere Fas­sade zu verändern.
  • Für Denk­mäler und beson­ders erhal­tens­werte Bau­sub­stanz bestehen sowohl im Gebäu­de­recht als auch bei den För­der­be­din­gungen beson­dere Regelungen.
  • Udi­DÄMM­SYS­TEME bietet hierfür unter­schied­liche Innen­dämm­sys­teme und unter­stützt bei der tech­ni­schen Aus­wahl und Aus­le­gung des geeig­neten Systemaufbaus.

UdiSUN Däm­mung und Hei­zung kombinieren

  • Bei einer ener­ge­ti­schen Sanie­rung lohnt es sich, Gebäu­de­hülle und Wär­me­ver­sor­gung gemeinsam zu betrachten. UdiSUN ist eine elek­tri­sche Flä­chen­hei­zung mit Car­bon­bahnen für Decke, Wand, Boden oder Dach­schräge und kann mit UdiIN 2CM, UdiCLI­MATE oder UdiIN RECO kom­bi­niert werden.
  • Die Heiz­leis­tung wird objekt­be­zogen nach dem tat­säch­li­chen Wär­me­be­darf dimen­sio­niert. Udi­DÄMM­SYS­TEME erstellt dafür Berechnungen.

    Hin­weis: Infra­rot­hei­zung im Bestand

    • Selbst­ge­nutztes Ein- oder Zwei­fa­mi­li­en­haus: Infra­rot­hei­zung grund­sätz­lich ohne zusätz­li­chen 30 % Wär­me­schutz­nach­weis möglich.
    • Beim Zwei­fa­mi­li­en­haus muss der Eigen­tümer eine Woh­nung selbst bewohnen.
    • Ver­mie­tetes Ein­fa­mi­li­en­haus oder Mehr­fa­mi­li­en­haus: Der bau­liche Wär­me­schutz der gesamten Gebäu­de­hülle muss grund­sätz­lich 30 % besser als die Refe­renz­an­for­de­rung sein.
    • Aus­tausch einer bestehenden Ein­zel­raum Strom­di­rekt­hei­zung: Der zusätz­liche 30 % Nach­weis entfällt.
    Fachwerkhaus mit Holzfaser-Innendämmung gedämmt
    Montage Udi Holzfaserdämmung
    Vollflächige Dämmung mit UdiIN RECO
    Montage UdiSUN

    Wich­tiger Hinweis

    • Die Angaben ent­spre­chen dem Stand 08/2026. Rechts­ver­bind­lich sind die zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung gel­tenden Bedin­gungen der jewei­ligen Förderstelle.

    • Udi­DÄMM­SYS­TEME führt keine För­der­mit­tel­be­ra­tung oder För­der­mit­tel­be­an­tra­gung durch. Für die kon­krete För­der­fä­hig­keit und Antrag­stel­lung emp­fehlen wir die Bera­tung durch einen qua­li­fi­zierten Ener­gie­ef­fi­zienz Experten.

    Bera­tung für Ihr Wärmedämmvorhaben

    Für die Umset­zung Ihres Vor­ha­bens stehen wir Ihnen gerne zur Ver­fü­gung und bieten Bera­tung zu fol­genden Punkten an, wenn es um Wär­me­däm­mung geht. Je nach Umfang ver­weisen wir Sie gege­be­nen­falls auch auf Experten in den jewei­ligen Fach­ge­bieten, deren Leis­tungen unter Umständen kos­ten­pflichtig sein können:

    • Bau­phy­sik­be­rech­nungen: Ana­lyse der ther­mi­schen Eigen­schaften und Ermitt­lung von Optimierungspotenzialen.
    • Wär­me­brü­cken­be­rech­nungen: Iden­ti­fi­ka­tion und Bewer­tung von Wär­me­brü­cken zur Ver­bes­se­rung der Energieeffizienz.
    • Bau­bio­lo­gi­sche Bera­tungen: Emp­feh­lungen für gesunde und umwelt­freund­liche Dämm­stoffe und Bauweisen.
    • Schim­mel­gut­achten: Unter­su­chung und Beur­tei­lung von Schim­mel­pro­blemen sowie Ent­wick­lung von Lösungsvorschlägen.
    • Unab­hän­gige Ener­gie­be­rater: Fach­kun­dige Bera­tung zur Ener­gie­ef­fi­zienz und Fördermöglichkeiten.

    In einem ersten Gespräch beraten wir Sie gerne, ob eine umfas­sende Inves­ti­tion in die Däm­mung Ihres Gebäudes sinn­voll ist und geben Ihnen eine erste Ori­en­tie­rung für Ihre Ent­schei­dung. Dabei ist es oft nicht not­wendig, das gesamte Gebäude zu dämmen. Gezielte Maß­nahmen können bereits erheb­liche Ver­bes­se­rungen bringen.

    Bitte beachten Sie, dass wir keine Ver­mittler sind, son­dern gemeinsam mit Ihnen indi­vi­du­elle sinn­volle Lösungen für Ihr Vor­haben erar­beiten. Wir sind kein Bera­tungs­un­ter­nehmen und Über­nehmen für die von externen Experten erbrachten Leis­tungen keine Garantie. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Pro­jekt zu unterstützen!

    Wei­tere Infor­ma­tionen finden Sie unter













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      För­de­rung Österreich

      Ein-/Zwei­fa­mi­li­en­haus/­Rei­hen­haus 

      In Öster­reich werden ther­mi­sche Sanie­rungen für pri­vate Gebäude geför­dert, die älter als 15 Jahre sind. För­de­rungs­fähig sind umfas­sende Sanie­rungen nach kli­ma­aktiv Stan­dard bzw. gutem Stan­dard sowie Teil­sa­nie­rungen, die zu einer Reduk­tion des Heiz­wär­me­be­darfs von mind. 40 % führen. Außerdem werden auch Ein­zel­bau­teil­sa­nie­rungen gefördert.

      Die För­de­rung beträgt für Geneh­mi­gungen ab 01.01.2024 je nach Sanie­rungsart zwi­schen 9.000 Euro und 42.000 Euro. Bei Ver­wen­dung von Dämm­ma­te­rial aus nach­wach­senden Roh­stoffen kann dar­über hinaus ein Zuschlag gewährt werden. Es können max. 50 % der gesamten för­de­rungs­fä­higen Kosten geför­dert werden.
      (Quelle: www.umweltfoerderung.at)













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        För­de­rung Luxemburg 

        Udi­RECO dry Dämmelement 

        Udi­RECO dry Dämm­system mit inte­griertem Unter­grund­aus­gleich. Das per­fekte Fas­sa­den­dämm­system und Innen­däm­mung (Außen­wand innen) ohne vor­putzen und ohne kleben.

        Udi­RECO dry ist wär­me­spei­chernd, feuch­te­zwi­schen­spei­chernd, kapillar aktiv und dampf­dif­fu­si­ons­offen. Das gedämmte Bau­teil wird vor Über­feuch­tung geschützt.

        Grafik vom Holzfaser-Innendämmsystem UdiIN RECO
        Finger drückt auf flexible Holzfaser-Dämmung UdiRECO, um so Flexibilität zu zeigen
        Grafik des Aufbaus der Fassadendämmung UdiRECO

        Bei­spiel Förderung:

        Innen­däm­mung:  Dicke: 100 mm (Stan­dard 3) wird mit 82,50 € /m² gefördert.

        Zusätz­liche För­de­rung durch die Gemeinde und Ener­gie­ver­sorger:
        Bei­spiel: Becke­rich 20,62 €/m² oder Mer­tert 10,50 €/m²
        Ener­gie­ver­sorger 12,-€/m²

        Es werden maximal 50 % der Inves­ti­ti­ons­kosten aus­ge­zahlt, das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein

        Fas­sade: Dicke: 180 mm (Stan­dard 3) wird eben­falls mit 105,00 €/m² gefördert.

        Zusätz­liche För­de­rung durch die Gemeinde und Ener­gie­ver­sorger:
        Bei­spiel: Becke­rich 26,25 €/m² und Mer­tert 10,50 €/m²
        Ener­gie­ver­sorger 12,-€/m²

        Es werden maximal 50 % der Inves­ti­ti­ons­kosten aus­ge­zahlt, das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein

        Wei­tere Infor­ma­tionen erhalten Sie bei Ihrem Energieberater.

         

        Für wei­tere Infor­ma­tionen steht Ihnen unser Mit­ar­beiter vor Ort zur Verfügung:

        Kurt Bärtges
        74, route de Luxem­bourg
        L-6633 Was­ser­billig
        Mobil DE: +49 (0) 157 89 15 17 48
        E-Mail: k.baertges@udidaemmsysteme.de