naturgemäß dämmen
Waldklima zuhause erleben mit Holzfaserdämmung
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Fördermöglichkeiten Deutschland – Österreich – Luxemburg
Energetische Sanierungen werden in Deutschland, Österreich und Luxemburg finanziell unterstützt. Für Komplettsanierungen oder Einzelmaßnahmen (z.B. Dämmung) erhalten Bauherren Kredite mit Tilgungszuschüssen oder Fördergelder. Informieren Sie sich jetzt über Ihre Möglichkeiten!
Förderung Deutschland
Energetisch sanieren und Förderung nutzen
Wer sein Gebäude energetisch saniert, kann für Dämmmaßnahmen und moderne Heiztechnik staatliche Förderungen nutzen. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen den gesetzlichen Mindestanforderungen und den höheren Anforderungen für eine Förderung.
U-Werte und Fördermöglichkeiten 2026
Für Neubau, Sanierung, Denkmal und Förderung – Außenwand und Innendämmung im Überblick

Vorteile Naturdämmstoff
bei begrenzter Dämmdicke
- Ist bei einer Sanierung die Dämmdicke aus technischen Gründen begrenzt, kann die höchstmögliche Dämmdicke ausreichend sein.
- Bei Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen darf dabei ein Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,045 W/(mK) zugrunde gelegt werden.
- Das kann insbesondere bei Sanierungen mit begrenzten konstruktiven Möglichkeiten relevant sein.
Förderung der Dämmung
- Grundförderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: 15 % der förderfähigen Kosten
- Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kann ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 % möglich sein. Seit 21.07.2026 gelten hierfür erhöhte Anforderungen.
- Die Kombination aus Grundförderung und iSFP-Bonus kann bis zu 20 % Förderung ermöglichen.
- Förderhöchstgrenze: 30.000 € pro Wohneinheit (Stand 08/2026).
UdiSUN – Dämmung und Heizung gemeinsam denken
- Wärmebedarf durch eine geeignete Udi-Dämmung reduzieren und die benötigte Wärme anschließend effizient und bedarfsgerecht in den Raum bringen.
- Gerade im Bestand: Erst den tatsächlichen Heizwärmebedarf durch die Gebäudehülle senken, dann die passende Heizlösung wählen.
- Dämmung und Heiztechnik werden bei der Förderung jedoch getrennt gefördert. Zulässigkeit heißt nicht automatisch Förderfähigkeit.
Wichtig vor Beginn der Maßnahme
- Förderbedingungen, Förderstatus und technische Anforderungen können sich ändern.
- Vor Beauftragung und Beginn der Maßnahme klären, welches Förderprogramm genutzt werden soll und welches Anforderungsniveau gilt.
- UdiDÄMMSYSTEME unterstützt bei der Auswahl und technischen Beurteilung des geeigneten Dämmsystems.
- Die Förderberatung und Antragstellung sollte durch einen Energieeffizienz-Experten erfolgen.
Förderung von Dämmmaßnahmen
- Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude können energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle gefördert werden.
- Die Grundförderung für entsprechende Einzelmaßnahmen beträgt aktuell 15 % der förderfähigen Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein zusätzlicher Bonus über einen individuellen Sanierungsfahrplan möglich sein.
- Für eine Förderung gelten eigene technische Mindestanforderungen. Deshalb sollte bereits vor Beauftragung und Beginn der Maßnahme geprüft werden, welche Förderbedingungen für das konkrete Gebäude gelten.
Innendämmung, Fachwerk und Denkmal
- Gerade bei Bestandsgebäuden, Fachwerk oder denkmalgeschützten Fassaden kann eine Innendämmung eine Möglichkeit sein, den Wärmeschutz zu verbessern, ohne die äußere Fassade zu verändern.
- Für Denkmäler und besonders erhaltenswerte Bausubstanz bestehen sowohl im Gebäuderecht als auch bei den Förderbedingungen besondere Regelungen.
- UdiDÄMMSYSTEME bietet hierfür unterschiedliche Innendämmsysteme und unterstützt bei der technischen Auswahl und Auslegung des geeigneten Systemaufbaus.
UdiSUN Dämmung und Heizung kombinieren
- Bei einer energetischen Sanierung lohnt es sich, Gebäudehülle und Wärmeversorgung gemeinsam zu betrachten. UdiSUN ist eine elektrische Flächenheizung mit Carbonbahnen für Decke, Wand, Boden oder Dachschräge und kann mit UdiIN 2CM, UdiCLIMATE oder UdiIN RECO kombiniert werden.
- Die Heizleistung wird objektbezogen nach dem tatsächlichen Wärmebedarf dimensioniert. UdiDÄMMSYSTEME erstellt dafür Berechnungen.
Hinweis: Infrarotheizung im Bestand
- Selbstgenutztes Ein- oder Zweifamilienhaus: Infrarotheizung grundsätzlich ohne zusätzlichen 30 % Wärmeschutznachweis möglich.
- Beim Zweifamilienhaus muss der Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnen.
- Vermietetes Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus: Der bauliche Wärmeschutz der gesamten Gebäudehülle muss grundsätzlich 30 % besser als die Referenzanforderung sein.
- Austausch einer bestehenden Einzelraum Stromdirektheizung: Der zusätzliche 30 % Nachweis entfällt.
Wichtiger Hinweis
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Die Angaben entsprechen dem Stand 08/2026. Rechtsverbindlich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bedingungen der jeweiligen Förderstelle.
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UdiDÄMMSYSTEME führt keine Fördermittelberatung oder Fördermittelbeantragung durch. Für die konkrete Förderfähigkeit und Antragstellung empfehlen wir die Beratung durch einen qualifizierten Energieeffizienz Experten.
Beratung für Ihr Wärmedämmvorhaben
Für die Umsetzung Ihres Vorhabens stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und bieten Beratung zu folgenden Punkten an, wenn es um Wärmedämmung geht. Je nach Umfang verweisen wir Sie gegebenenfalls auch auf Experten in den jeweiligen Fachgebieten, deren Leistungen unter Umständen kostenpflichtig sein können:
- Bauphysikberechnungen: Analyse der thermischen Eigenschaften und Ermittlung von Optimierungspotenzialen.
- Wärmebrückenberechnungen: Identifikation und Bewertung von Wärmebrücken zur Verbesserung der Energieeffizienz.
- Baubiologische Beratungen: Empfehlungen für gesunde und umweltfreundliche Dämmstoffe und Bauweisen.
- Schimmelgutachten: Untersuchung und Beurteilung von Schimmelproblemen sowie Entwicklung von Lösungsvorschlägen.
- Unabhängige Energieberater: Fachkundige Beratung zur Energieeffizienz und Fördermöglichkeiten.
In einem ersten Gespräch beraten wir Sie gerne, ob eine umfassende Investition in die Dämmung Ihres Gebäudes sinnvoll ist und geben Ihnen eine erste Orientierung für Ihre Entscheidung. Dabei ist es oft nicht notwendig, das gesamte Gebäude zu dämmen. Gezielte Maßnahmen können bereits erhebliche Verbesserungen bringen.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Vermittler sind, sondern gemeinsam mit Ihnen individuelle sinnvolle Lösungen für Ihr Vorhaben erarbeiten. Wir sind kein Beratungsunternehmen und Übernehmen für die von externen Experten erbrachten Leistungen keine Garantie. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Projekt zu unterstützen!
Weitere Informationen finden Sie unter
Förderung Österreich
Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus
In Österreich werden thermische Sanierungen für private Gebäude gefördert, die älter als 15 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mind. 40 % führen. Außerdem werden auch Einzelbauteilsanierungen gefördert.
Die Förderung beträgt für Genehmigungen ab 01.01.2024 je nach Sanierungsart zwischen 9.000 Euro und 42.000 Euro. Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen kann darüber hinaus ein Zuschlag gewährt werden. Es können max. 50 % der gesamten förderungsfähigen Kosten gefördert werden.
(Quelle: www.umweltfoerderung.at)
Förderung Luxemburg
UdiRECO dry Dämmelement
UdiRECO dry Dämmsystem mit integriertem Untergrundausgleich. Das perfekte Fassadendämmsystem und Innendämmung (Außenwand innen) ohne vorputzen und ohne kleben.
UdiRECO dry ist wärmespeichernd, feuchtezwischenspeichernd, kapillar aktiv und dampfdiffusionsoffen. Das gedämmte Bauteil wird vor Überfeuchtung geschützt.
Beispiel Förderung:
Innendämmung: Dicke: 100 mm (Standard 3) wird mit 82,50 € /m² gefördert.
Zusätzliche Förderung durch die Gemeinde und Energieversorger:
Beispiel: Beckerich 20,62 €/m² oder Mertert 10,50 €/m²
Energieversorger 12,-€/m²
Es werden maximal 50 % der Investitionskosten ausgezahlt, das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein
Fassade: Dicke: 180 mm (Standard 3) wird ebenfalls mit 105,00 €/m² gefördert.
Zusätzliche Förderung durch die Gemeinde und Energieversorger:
Beispiel: Beckerich 26,25 €/m² und Mertert 10,50 €/m²
Energieversorger 12,-€/m²
Es werden maximal 50 % der Investitionskosten ausgezahlt, das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Energieberater.
Für weitere Informationen steht Ihnen unser Mitarbeiter vor Ort zur Verfügung:
Kurt Bärtges
74, route de Luxembourg
L-6633 Wasserbillig
Mobil DE: +49 (0) 157 89 15 17 48
E-Mail: k.baertges@udidaemmsysteme.de







